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Eine Anlieferung von gefährlichen Abfällen ist nur unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Formulars (Begleitschein) gemäß §10 der Nachweisverordnung möglich. Die Technische Anleitung Abfall sowie die Lagerbuchhaltung verlangt, dass Gebinde zu etikettieren und ausreichend zu beschriften sind. Unsere Ausfüllhilfen sollten Ihnen dabei helfen. Fragen beantworten wir auch gerne per
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| E-Mail: |
begleitschein@gsb-mbh.de |
| Tel.: |
+49 (0) 84 53 / 91-241 |
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| Hinweise zum Ausfüllen des BGS |
| Verwendung der Fassetikketten mit Barcode |
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| Bestellung von Formularen |
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| Begleitschein/Übernahmeschein |
| Fassetikett |
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| Wollen Sie Begleitscheinformulare oder Fassetiketten bestellen, so übermitteln Sie uns bitte das ausgefüllte Formular und die benötigten Stückzahl per Fax
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| Fax: |
+49 (0) 84 53 / 91-230 |