Gesetzliche Vorgaben der eANV für gefährliche Abfälle

1. Was bedeutet eANV?
eANV ist die Abkürzung für elektronisches AbfallNachweisVerfahren.

2. Was bedeutet „Abfalldaten elektronisch führen“?
Bisher mussten Sie Begleitscheinformulare und Entsorgungsnachweisformulare in Papierform ausfüllen. Jetzt stehen Ihnen bereits verschiedenste eANV-Softwareprodukte (Internetportale) zur Verfügung, in welchen Sie Ihre Abfalldaten in die EDV eingeben können. Die GSB nutzt hierbei die elektronischen Formulare der bifa. Achtung: Die elektronische Führung von Begleitscheinen und Entsorgungsnachweisen ist Pflicht ab 01.04.2010.

3. Kann ich dies unverbindlich testen ?
Klicken Sie auf neben stehenden Button „Anmelden“. Als Entsorger verwenden Sie die entsprechenden Anmeldedaten.

4. Was sollten Sie bereits jetzt tun ?
Alle Daten von Erzeuger, Beförderer und Entsorger werden über die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS) verwaltet. Nachdem sich bis 01.04.2010 alle Erzeuger, Beförderer und Entsorger in Deuschland bei der ZKS registrieren lassen müssen, empfehlen wir Ihnen sich umgehend bei der ZKS anzumelden. Die bifa kann für Sie die Anmeldung bei der ZKS veranlassen, klicken Sie hierzu auf den Link Registrierung.

Als Bestandskunde des bifa-Systems klicken Sie auf den Link Migration. Damit erhalten Sie ein elektronisches Formular, mit welchem Sie die Datenübermittlung auf das neue Begleitscheinportal beauftragen. Hinweis: Dieses Portal gewährleistet, die ab 01.04.2010 gesetzliche geforderte bundesweite Kommunikation über die ZKS.

5. Was bedeutet „elektronisch signieren“?
Spätestens ab 01.02.2011 müssen neben den Entsorgern auch Erzeuger und Beförderer elektronisch signieren. Die handschriftliche Unterschrift auf dem elektronisch erstellten Formular, wird dann durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt. Hierzu benötigen Sie Signaturkarten sowie ein zertifiziertes Lesegerät.

6. Begleitscheine elektronisch erstellen?
Falls Sie bereits registriert sind geht hier zur Echtversion.

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier:
www.ebegleitschein.de, www.lfu.bayern.de, www.bmu.de, www.zks-Abfall.de

 

 
  Einführung des Elektronischen Abfallnachweisverfahrens
  Gesetzliche Vorgaben der eANV für gefährliche Abfälle: Kurzübersicht
  Gesetzliche Vorgaben der eANV für gefährliche Abfälle: Langversion
  Häufig gestellten Fragen zur elektronischen Abfallnachweisverordnung